Wer an einem heißen Tag einen Hund in einem Auto entdeckt, sollte auf jeden Fall sofort handeln. Befindet sich das Auto auf dem Parkplatz eines Geschäfts, ist das Ausrufen des Wagenhalters der erste Schritt. Falls der Wagenhalter so nicht ermittelt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden.
Ist das Tier in einem schlechten Zustand darf im Notfall auch die Scheibe eingeschlagen werden. Doch Vorsicht: Bei diesem Unterfang handelt es sich immer um eine strafrechtliche Sachbeschädigung, welche mit bis zu 2 Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Noch bevor man zu dieser radikalen Methode greift, sollte man daher unbedingt den Zustand des Tieres mit einem Foto per Smartphone dokumentieren und sich andere Passanten als Zeugen holen, um später nicht selbst für den entstandenen Schaden aufkommen zu müssen. Außerdem gilt es den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt im Klartext lieber eine Seitenscheibe zerstören als die Heck- oder Frontscheibe. Doch wie gesagt: Das sollte nur im absoluten Notfall geschehen. Ist das Tier befreit sollte es sofort im Schatten mit nicht zu kaltem Wasser versorgt und anschließend zu einem Tierarzt gebracht werden.
Nun noch an alle, die trotz dieser Tatsachen ihren pelzigen Freund bewusst im Auto zurücklassen: Stirbt ein Tier auf diese qualvolle Weise, müssen sich die Besitzer wegen Tierquälerei nach dem Tierschutzgesetz verantworten.
Jetzt noch eine Frage an dich: Wie weit würdest du gehen, um einem hilflosen Vierbeiner das Leben zu retten?Teile diesen Beitrag: Nach oben