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Es wird immer behauptet, dass Beamte zu viel Freizeit hätten und nie arbeiten würden. Mit diesem Vorurteil wollen wir ein für alle mal aufräumen, indem wir euch die Perlen des deutschen Beamtentums vorstellen. Hier sind einige Klassiker aufgelistet:

- “Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern.” (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

- “Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.” (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

- “Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.” (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

- “Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.” (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

- “Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.” (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

- “Das Huhn ist aus ethologischer Sicht ein sozial und territorial lebender Scharr- und Flattervogel mit klar strukturierter Rangordnung, dessen wichtigstes Fortbewegungsmittel die Beine sind.“ (Bundesrat Drucksache 574/03, S. 4)

- “Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.” (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)

- „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ (§ 1591 BGB)

- “Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.” (Bundesanstalt für Arbeit)

- “Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes.” (Deutsches Lebensmittelbuch)

- “Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als ‘dauernde Berufsunfähigkeit’ im Sinne von §16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen.” (Bundessteuerblatt)

- “An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.” (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

- “Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden.” (Formular im Postgirodienst)

- “Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.” (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

- “Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.” (Merkblatt der Deutschen Bundespost)

- “Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen.” (Deutsches Lebensmittelbuch)
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