Sie hatte sich für den höheren Polizeivollzugsdienst beworben und durfte nicht einmal zur Eignungsprüfung der Bundespolizei antreten. Der Grund, warum der Traum einer Frau aus Schleswig-Holstein von vornherein platzte: Ihre Körpergröße von 1,58 Meter. Denn die Bundespolizei sieht für ihre Bewerber "Mindestkörperlängen" vor. Um überhaupt eine Chance zu haben, müssen Männer mindestens 1,65 Meter und Frauen mindestens 1,63 Meter groß sein.
Diese Regelung sei aber nicht "durch belegte Gründe gerechtfertigt", wie das Verwaltungsgericht Schleswig jetzt entschieden hat. Die Frau hatte gegen ihre Ablehnung geklagt und nun 3.800 Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Die internen Kriterien der Bundespolizei verstoßen nach Ansicht der Richter gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ob die gesamte Regelung jetzt gekippt wird, ist noch nicht geklärt und hängt von einer möglichen Berufung ab.
Was meint ihr - ist eine Mindestkörpergröße für Polizisten sinnvoll oder nicht?
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